Gnade der Geburt
1) Wahlrecht ist eine Frage der Geburt, mehrheitlich.
2) Für manche ist es eine Frage des Einbürgerungsrechtes.
3) Dieses wiederum ist wieder eine Sache der gewählten Gesetzgeberin, siehe erstens.
Wir sehen also, daß jene, die keine österreichischen StaatsbürgerInnen sind, letztlich gänzlich auf die Gnade der ÖsterreicherInnen angewiesen. Wieviel Steuern sie zu zahlen haben, was damit geschieht, welche Arbeiten sie verrichten dürfen, und unter welchen Bedingungen dies geschieht, wie sie (wo) wohnen (dürfen); Das alles betrifft sie geht sie aber nix an. Wie die anderen entscheiden, ist für sie ausschlaggebend.
Wenn sich der Begriff der Volksherrschaft nicht länger gänzlich blamieren will, kann es nicht länger angehen, daß ein Teil des "Volkes" strukturell von nahezu allen Mitbestimmungsmöglichkeiten ausgeschlossen ist.
Wahlrecht für alle auf allen Ebenen!
Das ist ein Beginn!

volkstanz.net untertuetzt deshalb die wienerWahlPartie und ihre antirassistischen Forderungen.